FiFo oder LiFo bei Bitcoins

Wie ermittle ich den Gewinn für das Finanzamt?

Bei der steigenden Zahl an Investoren, die mit Kryptowährungen wie Bitcoin regelmäßig handeln, stellt sich bei vielen die Frage nach den dazugehörigen Steuerzahlungen. 
 
Um herauszufinden wie hoch deine Steuern aus dem Handel mit Kryptowährungen sind, musst du zunächst dessen Gewinne ermitteln. 
 
Grundsätzlich stellt nur der Verkauf und der Handel von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Haltefrist (gemäß § 23 EStG) ein privates Veräußerungsgeschäft dar, und ist somit erst steuerbar. 
 
Verkäufe von Bitcoin und Co. außerhalb dieser Haltefrist, werden nicht in der Gewinnermittlung betrachtet.
 
Der Gewinn (Verlust) errechnet sich dabei aus dem Wertzuwachs (Wertverlust), der erwirtschaftet wird, wenn Kryptowährungen zu einem höheren (niedrigeren) Preis verkauft werden als sie eingekauft wurden. 
 
Es gilt allgemein die Formel:

Gewinn/Verlust = Veräußerungserlös – Anschaffungskosten – Werbungskosten

Nun ist es bei immateriellen Gütern wie Bitcoins schwierig genau festzustellen, welche konkreten Coins in welcher Reihenfolge wieder verkauft werden. 
 
Denn die Bestimmung der veräußerten Kryptowährung spiegelt gleichzeitig die dementsprechenden Anschaffungskosten wider und damit den Gewinn bzw. Verlust.
 
Die Definition von privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG geht von gut zuordenbaren Wirtschaftsgütern, wie Häuser oder Autos aus (Einzelbewertung). 
 
Kryptowährungen hingegen werden über eine oder mehrere Depots meist vermischt über einen längeren Zeitraum angeschafft und veräußert. 
 
Zur Vereinfachung der Gewinnermittlung werden Verbrauchsfolgeverfahren genutzt, wie FiFo oder LiFo. 
 
Grundsätzlich gilt, dass diese Verfahren für jedes einzelne Depot anzuwenden sind. 
 
Analog zu anderen Finanzprodukten im deutschen Steuerrecht, werden Kryptowährungen wie Bitcoin in verschiedenen Depots (Wallets, Exchanges, Adressen etc.) als getrennt voneinander betrachtet, da bei einem Verkauf keine Vermischung der einzelnen Bestände an Kryptowährungen erfolgen kann. 

Weitere Antworten zum Thema Kryptowährungen und Steuern findest du hier

Was ist FIFO?

Das First-in-First-Out Prinzip (FiFo) ist derzeit die am verbreitetsten Methode um die Verbrauchsreihenfolge deiner Kryptowährungen zu festzulegen. 
 
Dabei wird angenommen, dass deine Kryptowährungen entsprechend ihres Kaufdatums wieder chronologisch verkauft werden. Die zuerst angeschafften Coins werden damit immer als erste veräußert.
Fifo first in first out

Quelle: Crypto-einsteiger.de

 

Was ist LiFo?

Das Last-in-First-out (LiFo) Verfahren geht davon aus, dass stets die zuletzt angeschafften Kryptowährungen auch immer zuerst verkauft werden. 

Diese Methode wird seltener angewendet, kann jedoch nach Wunsch auch beim Finanzamt argumentiert werden.

lifo last in first out

Quelle: Crypto-einsteiger.de

Welches Verfahren sollte ich nutzen?

Eine allgemeine FiFo-Pflicht für Kryptowährungen wie Bitcoin besteht im Rahmen der privaten Veräußerungsgeschäfte nicht.

FiFo ist als Verbrauchsfolgeverfahren nur für Fremdwährungen vorgeschrieben.

Da Bitcoin und andere Kryptowährungen diesen aber durchaus ähnlich sind, ist eine analoge Verwendung können wir argumentieren, dass FiFo auch für Bitcoin gelten sollten.

Weil das Finanzamt Hamburg und die restliche Rechtsprechung derzeit das FiFo-Verfahren bevorzugen, bietet dir coin.ink vorerst nur die Möglichkeit das FiFo-Verfahren zu nutzen.

In unseren Augen ist es die derzeit sicherste Option.

Unseren bisherigen Erfahrungen nach wird das FiFo-Verfahren von Finanzämtern und Steuerberatern derzeit gegenüber anderen Bewertungsverfahren bevorzugt.

Solltest du dich jedoch für eine andere der anderen Methoden entscheiden, empfehlen wir dir die Notwendigkeit dessen mithilfe eines Anwalts bei deiner zuständigen Finanzverwaltung zu argumentieren.

Sei dir aber bewusst, dass du bei Anwendung eines Verfahrens auch für kommende Jahre dieses nicht ändern darfst.

Sich für das einzelne Kalenderjahr für das steuerlich günstigste Verbrauchsfolgeverfahren zu entscheiden, ist somit nicht möglich.

Neben der Fifo- und Lifo-Methode gibt es im deutschen Handels- und Steuerecht noch weitere Berechnungsmethoden.

Beispiele hierfür wäre die Durchschnittspreismethode, die HiFo-Methode (Highest in First Out), die LiFo-Methode (Lowest in First Out) etc.

Diese Methoden werden jedoch unserer Erfahrung nach von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert und sollten nicht für Kryptowährungen angewendet werden.

Wie berechne ich die Steuerlast aus meinem Gesamtgewinn?

Ist der Gesamtgewinn mit der bevorzugten Methode erst einmal festgestellt, wird dieser nun nach dem persönlichen Steuersatz, inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, versteuert.

Dieser beträgt, je nach Höhe des Gesamtgewinns bei einem jährlichen Einkommen ab 8000 Euro zwischen 14-42%.

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