Wie werden Verluste aus Bitcoin und Kryptowährungen in der Steuererklärung angegeben?
Wie du in 3 Schritten deine Verluste in der Steuererklärung einträgst:
1. Verluste aus dem Krypto Handel berechnen
Zunächst berechnest du deine Einkünfte aus dem Handel aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen für das Steuerjahr.
Dafür werden deine Veräußerungsgewinne mit deinen Veräußerungsverlusten verrechnet.
Dies kannst du über Excel Tabellen selbst gesammelten Marktwerten machen oder du benutzt das einfache und automatisierte Tool von coin.ink.
2. Verluste in der Anlage SO eintragen
Deine Einkünfte (hier Verluste) aus dem Handel aus Bitcoin und Kryptowährungen werden in der Anlage SO deiner Steuererklärung in die Zeile 48 eingetragen.
Den Verlust kannst du nun wie oben beschrieben entweder zurücktragen oder vortragen.
Dadurch werden die Verluste mit gleichartigen Gewinnen aus dem Vorjahr oder Folgejahr verrechnet.
In Zeile 51 der Anlage SO trägst du ein, inwieweit du deinen Verlust für einen Verlustrücktrag begrenzen willst.
Der Verlustrücktrag wird nach § 10d Abs. 1 EStG automatisch für das Vorjahr durchgeführt.
Eine Begrenzung des Verlustrücktrags ist auch zugunsten eines Verlustvortrags möglich.
Darüber hinaus werden die verbleibenden Verluste in den Folgejahren als Verlustvortrag uneingeschränkt mitgenommen und automatisch in den nächsten Steuererklärungen verrechnet (= unbegrenzter Verlustvortrag).
Tipp: Antrag auf Beschränkung strategisch nutzen (Zeile 51 Anlage SO)
Eine Beschränkung kann steuerlich sinnvoll genutzt werden, wenn man mit der gesamten Verrechnung des Verlustes für das Vorjahr einen geringeren Steuervorteil hätte als für Mitnahme in die Folgejahre.
Man kann also die Beschränkung gezielt nutzen, um die Freigrenze von 600 Euro zu erreichen, um dann den restlichen Verlust in die Folgejahre als Verlustvortrag zu übernehmen.
Des Weiteren kann es sinnvoll sein eine zukünftig erwartete hohe Steuerlast durch eine gezielte Beschränkung zu verringern.