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Verluste aus Bitcoin und Kryptowährungen in der Steuererklärung nutzen

Viele Anleger werden durch den Handel mit Bitcoin und Kryptowährungen nicht nur einkommensteuerpflichtige Gewinne erzielen, sondern auch gelegentlich Verluste. 

Grundsätzlich musst du deine Verluste nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. 

Mit diesen 3 Tricks kannst du diese Verluste nutzen, um deine zu Steuern zu minimieren.

Bitcoin Verluste realisieren, um Steuern zu sparen

Verluste durch den Handel von Bitcoins und Kryptowährungen können nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese auch realisiert sind. 

Dies geschieht, indem du deine Bitcoins oder andere Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr verkaufst oder gegen eine andere Kryptowährung tauschst. 

Damit hast du ein privates Veräußerungsgeschäft getätigt, wodurch deine Verluste realisiert werden. 

Du solltest also beim Verkaufen und Bezahlen mit Bitcoin immer darauf achten, ob es sich lohnen könnte, die Coins innerhalb der Spekulationsfrist zu nutzen. 
 

Verluste aus Kryptowährungen verrechnen für die aktuelle Steuererklärung

Um zu wissen, ob und was du auf deine Bitcoins und Kryptowährungen zu versteuern hast, musst du zunächst deine zu versteuernden Einkünfte ermitteln. 
Das heißt, dass du am Ende des Jahres all deine Gewinne aus dem Trading mit all deinen Verlusten aus diesen gegenüberstellen musst. 

Dadurch ergeben sich deine zu versteuernden Einkünfte aus dem Handel von Bitcoin und Kryptowährungen.
 
Ein Bild von einem Steuerbericht

Verluste automatisiert umsetzen

Mit coin.ink kannst du deine Verluste leichter umsetzen und am Ende deinen Steuerbericht ausgeben

Verluste aus Bitcoin und Kryptowährungen absetzen

Die Verluste aus dem Handel von Bitcoins und Kryptowährungen kannst du nun geltend machen in deiner Steuererklärung. Diese kannst du für 2 Fälle nutzen:

 

1. Verluste steuerlich absetzen: Verlustvortrag

Die Verluste können durch einen Verlustvortrag auf unbestimmte Zeit in die Zukunft mitgenommen (“vorgetragen”) werden.

D.h., dass diese Verluste die zukünftige Steuerlast durch Gewinne aus Bitcoins und Kryptowährungen mindern können.

 

2. Verluste steuerlich absetzen: Verlustrücktrag

Die Verluste können aber auch für das vorangegangene Jahr zurückgetragen werden.

Dadurch kannst du deine Steuerlast aus der letztjährigen Steuererklärung mindern.

Solltest du diese bereits gezahlt haben, erhältst du eine Rückerstattung für die bereits überschüssig gezahlte Steuer.

Weitere Antworten zum Thema Kryptowährungen und Steuern findest du hier

 

Wie werden Verluste aus Bitcoin und Kryptowährungen in der Steuererklärung angegeben?

Wie du in 3 Schritten deine Verluste in der Steuererklärung einträgst:

1. Verluste aus dem Krypto Handel berechnen

Zunächst berechnest du deine Einkünfte aus dem Handel aus Bitcoin und anderen Kryptowährungen für das Steuerjahr.

Dafür werden deine Veräußerungsgewinne mit deinen Veräußerungsverlusten verrechnet.

Dies kannst du über Excel Tabellen selbst gesammelten Marktwerten machen oder du benutzt das einfache und automatisierte Tool von coin.ink.

 

2. Verluste in der Anlage SO eintragen

Deine Einkünfte (hier Verluste) aus dem Handel aus Bitcoin und Kryptowährungen werden in der Anlage SO deiner Steuererklärung in die Zeile 48 eingetragen.
 

Den Verlust kannst du nun wie oben beschrieben entweder zurücktragen oder vortragen.

Dadurch werden die Verluste mit gleichartigen Gewinnen aus dem Vorjahr oder Folgejahr verrechnet.

 

In Zeile 51 der Anlage SO trägst du ein, inwieweit du deinen Verlust für einen Verlustrücktrag begrenzen willst. 

Der Verlustrücktrag wird nach § 10d Abs. 1 EStG automatisch für das Vorjahr durchgeführt.

Eine Begrenzung des Verlustrücktrags ist auch zugunsten eines Verlustvortrags möglich.

Darüber hinaus werden die verbleibenden Verluste in den Folgejahren als Verlustvortrag uneingeschränkt mitgenommen und automatisch in den nächsten Steuererklärungen verrechnet (= unbegrenzter Verlustvortrag).

Tipp: Antrag auf Beschränkung strategisch nutzen (Zeile 51 Anlage SO)

Eine Beschränkung kann steuerlich sinnvoll genutzt werden, wenn man mit der gesamten Verrechnung des Verlustes für das Vorjahr einen geringeren Steuervorteil hätte als für Mitnahme in die Folgejahre.

Man kann also die Beschränkung gezielt nutzen, um die Freigrenze von 600 Euro zu erreichen, um dann den restlichen Verlust in die Folgejahre als Verlustvortrag zu übernehmen.

Des Weiteren kann es sinnvoll sein eine zukünftig erwartete hohe Steuerlast durch eine gezielte Beschränkung zu verringern.

 
Anlage SO Verluste eintragen in der Steuererklärung

 

3. Steuererklärung abgeben

Nun kannst du deine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Deine Verluste werden in einem Steuerbescheid gesondert festgestellt und sind nach Bestandskraft bindend.

Solltest du einen Verlustrücktrag gemacht haben, wird dein bereits ergangener Bescheid aus dem Vorjahr angepasst bzw. berichtigt.

Solltest du die Steuern diesbezüglich bereits gezahlt haben, dann werden dir diese rückerstattet.

Tipp: Das richtige Timing – Verlustabzug strategisch planen

Wenn man seine Steuererklärung für das vorangegangene Jahr möglichst spät abgibt und seine Steuererklärung für das aktuelle Jahr möglichst früh, dann kann damit erreicht werden, dass die Verluste direkt miteinander verrechnet werden.

Dadurch mindert sich die Steuerlast für das vorangegangene Jahr und kann sogar unter Umständen durch den Verlustrücktrag komplett entfallen.

Dieser Möglichkeit kann man zuarbeiten, indem man seine Abgabefrist durch einen Steuerberater automatisch verlängert oder eine Fristverlängerung beim Finanzamt selber beantragt für das vorangegangene Jahr.

Sollten die Bescheide nicht zeitnah gemeinsam bearbeitet werden, dann verkürzt sich dadurch trotzdem die Zeit bis zur Steuererstattung erheblich.

Und so einfach kannst du deine Verluste aus Bitcoin und Co. in der Steuererklärung eintragen.

 

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